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Ordnung oder Anzeige!

Bei mir im Haus wird Ordnung und das Einhalten der Hausordnung noch groß geschrieben. Dafür sorgt unser Hausmeister noch persönlich und zwar in Form von kleinen Zetteln, die er im ganzen Treppenhaus verteilt.

Die Tatsache, dass die meisten dieser Zettel eine Drohung mit Anzeige oder dem Staatsanwalt beinhalten, hat mich anfangs (als ich sie noch ernst genommen habe) wirklich schockiert. Mittlerweile amüsiere ich mich darüber, wenn sich einer meiner Nachbarn mal wieder einen Fehltritt geleistet hat.

Als ich die letzte Nachricht (siehe rechts) vor wenigen Tagen gelesen habe, kam mir die Idee, die Zettel in Zukunft hier auf meiner Webseite zu sammeln. Vielleicht dienen sie ja dem ein oder anderen Vermieter als Anregung... Denn eins muss ich zugeben: Erfolgreich sind die Zettel!

Aktueller Text: Sehr geehrte Mieter! Das Abstellen von Motorrädern auf der Gehbahn ist zu unterlassen! Sie werden angezeigt und kostenpflichtig entfernt! - Auf wen bezieht sich hier nur das sie?

3 Kommentare

doc, 11.05.2010 17:12 Uhr

Kommentar 
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Autor 

chrschn — 13 Mai 2010, 16:17

Ich habe inzwischen folgende Antwort vom Kreisverwaltungsreferat auf meine Anfrage bekommen. Es schaut also so aus, als hätte Dein Hausmeister wenig Aussicht auf Erfolg mit seiner Anzeige:

Sehr geehrter Herr Schneider,

eine generelle Parkerlaubnis für Motorräder auf dem Gehweg gibt es in 
München nicht und kann es unseres Erachtens auch nicht geben.

In München werden aber Motorräder auf dem Gehweg geduldet, sofern diese 
die Fußgänger und Radfahrer nicht behindern. Das heißt, es muss neben 
dem Motorrad eine ausreichend breite Restgehbahn frei bleiben. Eine 
feste Regelung oder konkrete Angaben gibt es hierzu aber leider. Es ist 
immer der Einzelfall und die spezielle Verkehrssituation zu beurteilen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs haben, 
können Sie sich gerne an unsere Verkehrsüberwachung 233-39782 oder 233-2 
3224 wenden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Neuner

Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Abteilung 1 - Verkehrsmanagement
Unterabteilung 1 - Strategische Konzepte und Grundsatzangelegenheiten
Sachgebiet 1 - Verkehrsprojekte und Grundsatzangelegenheiten
KVR-III/111
Ruppertstr. 19
80466 München
Tel:  089 233 2 71 10
Fax:  089 233 2 71 06 
doc — 11 Mai 2010, 18:16

Ich bin auch auf die Antwort gespannt, auch wenn ich kein Motorrad habe.

chrschn — 11 Mai 2010, 18:13

Es gibt zwei Möglichkeiten, diesen Text zu verstehen:

  1. Das Motorrad wird angezeigt und kostenpflichtig entfernt.
  2. Der Halter wird angezeigt und kostenpflichtig entfernt.

Beides macht offenbar keinen Sinn. Mich hat trotzdem die Frage interessiert, ob Krafträder prinzipiell auf dem Gehsteig parken dürfen. Prinzipiell dürfen sie es wohl nicht, allerdings gibt es Ausnahmeregeln. Abgesehen davon drücken wohl die meisten Städte und Gemeinden hier ein Auge zu: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20100506035107AAnbEoP Deswegen habe ich mal eine E-Mail an das Ordnungsamt München geschrieben, um die Regelung für die bayerische Landeshauptstadt zu erfahren. Ich bin mal auf die Antwort gespannt.